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KFZ Vergleichsrechner
Dienstwagen mit Pauschalversteuerung vs. Privat mit Reisekostenerstattung

Bei teuren Neuwagen übersteigen die Abschreibung, Versicherungs und Energiekosten meist schnell die Pauschalversteuerung. Ein Fahrtenbuch ist wegeen der hohen Anforderungen häufig keine Alternative. Viele Unternehmer fahren jedoch auch "Gebrauchtwagen", die bereits vollständig abgeschrieben sind oder günstig erworben wurden. Selbst wenn die Pauschalversteuerung richtig angewendet wird und die Kostendecklung berücksichtigt wird, führt diese immer noch zu einer Vollversteuerung sämtlicher Kosten der Gesellschaft. Eine Alternative zum Dienstwagen ist, den Wagen im Privatvermögen anzuschaffen oder ins Privatvermögen zu überführen und der Gesellschaft für Dienstreisen mit dem privaten PKW 0,30 € oder höhere tatsächliche Kosten zur Verfügung zu stellen.
Der folgende Rechner vergleicht die Varianten Firmenwagen mit Pauschalversteuerung und Privates KFZ mit Reisekostenerstattungen.
Fahrtenbuch wird nicht betrachtet. Bereits wenige Fehler eines Fahrtenbuchs führen zu einer Verwerfung und Anwendung der 1 % Methode. Im Rahmen einer Betriebsprüfung werden Papier-Fahrtenbücher in aller Regel verworfen. Bei der Abrechnung von einzelnen Reisekosten ist das Risiko deutlich geringer, da die nicht korrekte Abrechnung einer einzelnen Reise keinen Rückschluss auf die Unzulässigkeit der entsprechenden Abrechnungsmethodik zulässt. Ähnlich wie bei dem Fahrtenbuch sind aber laufend Aufzeichnungen zu führen. Diese Variante ist damit immer noch deutlich umständlicher als die reine Pauschalversteuerung. Um Steuern zu sparen, muss man sich gelegentlich etwas anstrengen!
Der Rechner geht vom Gesellschafter-Geschäftsführer aus. Für die Vergleichbarkeit der verschiedenen Ebenen wird davon ausgegangen, dass der Gewinn der GmbH vollständig an den Gesellschafter ausgeschüttet wird.
Das Model funktioniert nicht bei Einzelunternehmen, da hier ein PKW bei einer betrieblichen Nutzung von mehr als 50 % zwingend Betriebsvermögen wird. Die Einbindung von weiteren Personen (z. B. Ehefrau) führt z. T. dazu, dass die Kosten nicht abgesetzt werden können.
Der Rechner berücksichtigt keine Umsatzsteuer. Da Privatperson ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt und im Rahmen der Pauschalversteuerung würde die Vorsteuer wieder vollständig durch die Umsatzsteuer auf die Wertabgabe kompensiert werden.
Für Hybrid- oder Elektrofahrzeuge den Listenpreis entsprechend gekürzt (1/2, 1/4) eintragen.

Rahmendaten

Analyse

StB / RA Eliu Julian Schmitt