KFZ Vergleichsrechner
Dienstwagen mit Pauschalversteuerung vs. Privat mit Reisekostenerstattung
Bei teuren Neuwagen übersteigen die Abschreibung, Versicherungs und Energiekosten meist schnell die
Pauschalversteuerung. Ein Fahrtenbuch ist wegeen der hohen Anforderungen häufig keine Alternative.
Viele Unternehmer fahren jedoch auch "Gebrauchtwagen", die bereits vollständig abgeschrieben sind oder
günstig erworben wurden. Selbst wenn die Pauschalversteuerung richtig angewendet wird und die
Kostendecklung berücksichtigt wird, führt diese immer noch zu einer Vollversteuerung sämtlicher Kosten
der Gesellschaft. Eine Alternative zum Dienstwagen ist, den Wagen im Privatvermögen anzuschaffen oder
ins Privatvermögen zu überführen und der Gesellschaft für Dienstreisen mit dem privaten PKW 0,30 € oder
höhere tatsächliche Kosten zur Verfügung zu stellen.
Der folgende Rechner vergleicht die Varianten Firmenwagen mit Pauschalversteuerung
und Privates KFZ mit Reisekostenerstattungen.
Fahrtenbuch wird nicht betrachtet. Bereits wenige Fehler eines Fahrtenbuchs führen zu einer Verwerfung
und Anwendung der 1 % Methode. Im Rahmen einer Betriebsprüfung werden Papier-Fahrtenbücher in aller
Regel verworfen.
Bei der Abrechnung von einzelnen Reisekosten ist das Risiko deutlich geringer, da die nicht korrekte
Abrechnung einer einzelnen Reise keinen Rückschluss auf die Unzulässigkeit der entsprechenden
Abrechnungsmethodik zulässt. Ähnlich wie bei dem Fahrtenbuch sind aber laufend Aufzeichnungen zu führen.
Diese Variante ist damit immer noch deutlich umständlicher als die reine Pauschalversteuerung. Um
Steuern zu sparen, muss man sich gelegentlich etwas anstrengen!
Der Rechner geht vom Gesellschafter-Geschäftsführer aus. Für die Vergleichbarkeit der verschiedenen
Ebenen wird davon ausgegangen, dass der Gewinn der GmbH vollständig an den Gesellschafter ausgeschüttet
wird.
Das Model funktioniert nicht bei Einzelunternehmen, da hier ein PKW bei einer betrieblichen Nutzung von
mehr als 50 % zwingend Betriebsvermögen wird. Die Einbindung von weiteren Personen (z. B. Ehefrau)
führt z. T. dazu, dass die Kosten nicht abgesetzt werden können.
Der Rechner berücksichtigt keine Umsatzsteuer. Da Privatperson ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt und
im Rahmen der Pauschalversteuerung würde die Vorsteuer wieder vollständig durch die Umsatzsteuer auf
die Wertabgabe kompensiert werden.
Für Hybrid- oder Elektrofahrzeuge den Listenpreis entsprechend gekürzt (1/2, 1/4) eintragen.